AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Richtlinien für Dienstleistung und Lieferungen von Schaniel Informatik CH-7460 Savognin

1 Form der Bestellungen und Verträge

Bestellungen und Vertragsabschlüsse können mündlich oder schriftlich erfolgen. In jedem Fall bilden diese Geschäftsbedingungen einen integrierenden Vertragsbestandteil.

2 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist CH-7460 Savognin

3 Liefertermine und Lieferfristen

Liefertermine immer gemäss Offerten, unter Vorbehalt von Lieferfristen Drittherstellern.

4 Preise und Lieferung

Preise in Offerten sind, wenn nicht anders festgehalten, fünf Arbeitstage gültig. Preisänderungen unserer Lieferanten werden bei der definitiven Abrechnung weitergegeben, in der Regel handelt es sich dabei um Reduktionen.

Ist ein Artikel nicht innert nützlicher Frist erhältlich liegt es in unserem Ermessen anstelle dieses Artikels einen anderen, mindestens gleichwertigen Artikel ohne zusätzliche Kostenfolge zu liefern.

Lieferkosten wie Porto und Fracht werden weiterverrechnet.

5 Lieferungen und Dienstleistungen

Die folgenden Bedingungen finden für Dienstleistungen, Lieferungen und Fernwartung ihre Anwendung.

5.1 Warenlieferungen

Die Abnahme der Lieferung von Handelsware erfolgt am Tage der Anlieferung. Mängel an der Quantität im Unterschied zum Angebot sind sofort zu melden. Spätere Mängelmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Mängelmeldungen zu Qualitätsproblemen werden im Rahmen der Lieferantenkulanz von uns ohne Kostenfolge für den Aufwand eingefordert.

5.2 Abnahme von Dienstleistung

Die Abnahme der Dienstleistungen (Vorbereitung, Installation, Schulung) erfolgt in folgenden Schritten:

1. Mit der Rechnungsstellung für die gelieferte Waren und Dienstleistungen sind Sie automatisch zur Abnahme aufgefordert.

2. Sie teilen uns innert 15 Arbeitstagen schriftlich die allfälligen Mängel mit. Wird diese Liste nicht fristgerecht zugestellt, ist die Abnahme stillschweigend vollzogen.

3. Die allfälligen Mängel werden in einer Sitzung besprochen. Mögliche Ergebnisse zu den einzelnen Mängel sind: erledigt, Termin bis wann erledigt oder verworfen.

4. Mit der Einigkeit über die Mängelliste ist die Abnahme vollzogen.

5.3 Fernwartung

Zu Ihrer Sicherheit halten wir eine leistungsfähige Fernwartung empfangsbereit.

Auf Kundenseite werden entsprechende Einstellungen so gemacht, dass ein Remotezugriff mit den entsprechenden Berechtigungen und Passwörtern möglich ist. Es ist Pflicht des Kunden uns ausdrücklich anzuweisen wenn dieser automatische Fernzugriff durch Schaniel Informatik nicht erwünscht ist. Zugriffe auf das Kundensystem können ohne Ankündigung zu Wartungszwecken erfolgen.

Die Telefon- und ISP- Gebühren gehen zu Lasten des Kunden.

5.4 Betrieb der EDV

Die Unterstützung für den erfolgreichen Betrieb der EDV kann meist über Internetverbindung, Modem und Telefon gewährleistet werden. In diesem Fall wird die entsprechende Dauer zu CHF 165.- – 195.-/Std in Rechnung gestellt, mindestens jedoch CHF 60.-. Wird mit uns ein Servicevertrag abgeschlossen, gelten die Bedingungen des Servicevertrags.

Bei Unterstützung vor Ort berechnen wir nach Standardsätzen.

6 Verschwiegenheitspflicht

Wir versichern, dass über alle Vorgänge im Unternehmen, die uns bei der Durchführung der Beratungsarbeiten bekannt werden, strengstes Stillschweigen bewahrt wird. Diese Verpflichtung gilt für unsere Mitarbeiter und unsere Kooperationspartner.

7 Honorare
7.1 Ansatz

Es werden Stundenhonorare in Rechnung gestellt. Der Mengenrabatt basiert auf monatlich geleistete Stunden.

7.2 Anpassung

Die Honorare sind für ein Jahr verbindlich. Zum 01.01. eines jeden Folgejahres erfolgt eine Anpassung im Rahmen der allgemeinen Lage.

7.3 Steuer

Alle Honorare verstehen sich ohne (Mehrwert)Steuer, die jeweils in der gültigen Höhe hinzuzurechnen ist.

7.4 Reise

Die An- und Abreisezeit wird entsprechend der Entfernung (Km) und der Verkehrsverhältnisse monatlich, bzw. je Besuch berechnet.

7.5 Nebenkosten

Weitere Nebenkosten entstehen nicht. Andernfalls werden wir den Kunden speziell darauf hinweisen.

8 Unterkunft und Verpflegung

Unterkunft und Verpflegung zu ortsüblichen Tarifen in Mittelklassehotels. Es werden die entstandenen Unkosten verrechnet.

9 Zahlung

Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen nach Erhalt rein netto fällig. Die Verrechnung mit irgendwelchen Forderungen ist ausgeschlossen. Läuft die Beratung über einen längeren Zeitraum, erfolgt monatliche Rechnungsstellung, falls keine andere Vereinbarung getroffen wird.

Bei Zahlungsverzug ist die Schaniel Informatik berechtigt dem Kunden, Verzugszinsen in der Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 4%pa über dem Bundesdiskontsatz, zuzüglich der Mehrwertsteuer zu berechnen. Verzugszinsen sind sofort fällig.

10 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren und Lizenzen bleiben bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum und wir sind berechtigt einen entsprechenden Eintrag im Register vorzunehmen. Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät sind wir nach Aussprechung der Rücktrittserklärung berechtigt, die Ware in unseren Besitz zu nehmen. Der Kunde erteilt uns bereits jetzt seine Zustimmung zu der Wegnahme der Ware.

11 Mängelrügen

Mängelrügen die nicht Bestandteil der Softwareabnahme sind können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Lieferung in schriftlicher Form erfolgen.

12 Design und technische Daten

Änderungen im Design bzw. im technischen Bereich, welche die Funktion und Qualität eines Artikels verbessern behalten wir uns vor. Alle technischen Informationen, Daten und Abmessungen beruhen auf den Angaben der Hersteller und sind nur in dessen Rahmen verbindlich.

13 Garantie

Für alle von uns verkauften Produkte, ausser Schaniel Informatik eigenen Lizenzen, übernehmen wir keine Garantie oder Gewährleistung. Wir verweisen auf die Herstellergarantie. Für uns entstandene Kosten wie Honorare, Rücksendungen usw. werden dem Kunden belastet.

14 Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden sind solange unwirksam, als sie nicht ausdrücklich bestätigt worden sind.

Der Unterzeichnete erklärt von den Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und diese in vollem Umfang zu anerkennen.

Ort und Datum: Kunde:

_________________________________

Der Unterzeichnete erklärt die Lieferung in betriebsbereitem Zustand erhalten zu haben. Er anerkennt die Forderung von CHF ___________ im Sinne von Art 82 SchKG.

Ort und Datum: Kunde:

_________________________________

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